EU- und ICAO Standards
Benötigt wird ein biometrisches Farbfoto welches nicht älter als 6 Monate sein darf.
Die Person muss in Frontalaufnahme, mit gut sichtbaren und nicht verdeckten Augen sowie neutralem Gesichtsausdruck abgelichtet sein. Kopfbedeckungen sind nur aus medizinischen oder religiösen Gründen erlaubt. Ein solches Foto kann sowohl für den EU-Reisepass als auch für andere amtlihe Lichtbildausweise wie z.B. Personalausweis oder Führerschein verwendet werden.
Das Gütesiegel
Mit der Einführung des Sicherheitsreisepasses schuf die Bundesinnung der Berufsfotografen ein spezielles Gütesiegel, das Berufsfotografen, die sich den Richtlinien unterwerfen, auszeichnet und verpflichtet, EU- und ICAO-konforme Reisepass- und Ausweisfotos anzufertigen. Sollte es doch zu einer Beanstandung eines Passfotos kommen, so erhalten Konsumentinnnen und Konsumenten kostenlos ein neues Foto.
[typography font=“Cabin Sketch“ size=“50″ size_format=“px“ color=“#ffffff“]Passausstellende Behörden[/typography]
[typography font=“Open Sans“ size=“18″ size_format=“px“ color=“#ffffff“]Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.[/typography]
Die Kriterien im Überblick
Kriterium | Beschreibung |
---|---|
Foto-Alter | Maximal 6 Monate alt |
Auflösung | Mindestens 300 DPI |
Hintergrund | Neutral weiß oder hellgrau |
Kopfposition und Augen | Kopf und Blick direkt in Kamera (absolut frontal), Augen dürfen nicht verdeckt sein. |
Mund | Mund geschlossen, nicht lachen oder lächeln (es dürfen keine Zähne zu sehen sein) |
Belichtung | Ausreichende frontale Beleuchtung mittels Blitz oder Tageslicht. |